GOÄ Ziffer 602: was ist das? Punktzahl und Kosten im einfachen Satz
GOÄ Ziffer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -, 152 Punkte, einfacher Satz 8,86 €. Rechnung: 152 × 5,82873 Cent = 885,9670 Cent, auf Cent gerundet.
- Nummer (Ziffer)
- 602
- Leistung (wie gedruckt)
- Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -
- Abschnitt
- Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
- Punktzahl
- 152
- Punktwert nach § 5 Abs. 1
- 5,82873 Cent
- Einfacher Satz (Gebührensatz)
- 8,86 € (152 × 5,82873 Cent = 885,9670 Cent, auf Cent gerundet)
- Stand der Verordnung
- zuletzt geändert durch Art. 3b G v. 19.7.2023 I Nr. 197
- Quellen
- GOÄ, Anlage Gebührenverzeichnis und § 5 GOÄ, auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. 11. 2026
Was § 5 GOÄ zu den Faktoren sagt
Wörtlich aus § 5 GOÄ (Absatz 1 und 2):
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen.
§ 5 GOÄ im Volltext. Der einfache Satz oben ist der Gebührensatz nach § 5 Absatz 1: die Punktzahl mal der Punktwert.
Was diese Seite nicht tut
Sie gibt die Verordnung wieder. Sie sagt nichts darüber, welcher Betrag für eine bestimmte Behandlung angesetzt wird oder ob eine Rechnung zutrifft. Die Bestimmungen und Anmerkungen zu dieser Ziffer stehen im Gebührenverzeichnis selbst.
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