GOÄ Ziffer 3500: was ist das? Punktzahl und Kosten im einfachen Satz
GOÄ Ziffer 3500: Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung, 90 Punkte, einfacher Satz 5,25 €. Rechnung: 90 × 5,82873 Cent = 524,5857 Cent, auf Cent gerundet.
- Nummer (Ziffer)
- 3500
- Leistung (wie gedruckt)
- Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung
- Abschnitt
- Abschnitt M: Laboratoriumsuntersuchungen
- Punktzahl
- 90
- Punktwert nach § 5 Abs. 1
- 5,82873 Cent
- Einfacher Satz (Gebührensatz)
- 5,25 € (90 × 5,82873 Cent = 524,5857 Cent, auf Cent gerundet)
- Stand der Verordnung
- zuletzt geändert durch Art. 3b G v. 19.7.2023 I Nr. 197
- Quellen
- GOÄ, Anlage Gebührenverzeichnis und § 5 GOÄ, auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. 11. 2026
Was § 5 GOÄ zu den Faktoren sagt
Wörtlich aus § 5 GOÄ (Absatz 4):
(4) Gebühren für die Leistung nach Nummer 437 des Gebührenverzeichnisses sowie für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen bemessen sich nach dem Einfachen bis 1,3fachen des Gebührensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, daß an die Stelle des 2,3fachen des Gebührensatzes das 1,15fache des Gebührensatzes tritt.
§ 5 GOÄ im Volltext. Der einfache Satz oben ist der Gebührensatz nach § 5 Absatz 1: die Punktzahl mal der Punktwert.
Was diese Seite nicht tut
Sie gibt die Verordnung wieder. Sie sagt nichts darüber, welcher Betrag für eine bestimmte Behandlung angesetzt wird oder ob eine Rechnung zutrifft. Die Bestimmungen und Anmerkungen zu dieser Ziffer stehen im Gebührenverzeichnis selbst.
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